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12/2009

Die Schlechten ins Töpfchen

Der Distanzhandel klagt über zunehmende Zahlungsstörungen. (Quelle: Der Handel, Ausgabe 12-2009)


Vor allem bei kleineren Beträgen kann sich der Verkauf von problematischen Forderung rechnen.


Der Versandhändler McBuero will ganz auf Nummer sicher gehen. Bereits während des Bestellvorgangs soll künftig die Kaufpreisforderung automatisch an ein Factoring-Unternehmen abgetreten werden. „So sind wir immer liquide und es können sich keine lästigen Forderungsbestände ansammeln“, erklärt McBuero-Sprecher Ralf Lorenz. Noch vorsichtiger ist der Tierbedarfsspezialist nobazoo.de. Dort geht man offenbar davon aus, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der Kundschaft auch finanziell „auf den Hund gekommen“ ist. Die Ware verlässt das Haus erst dann, wenn Vorkasse geleistet wurde.

Treu und Glauben

Dagegen ordern die Kunden des Onlinewarenhauses Schwab ihre Bestellungen traditionell „auf Probe“. Der Kaufvertrag wird erst mit Ablauf einer 14-tägigen Rückgabefrist bindend. Bei dem 1955 gegründeten Hanauer Unternehmen dominiert, das im deutschen Versandhandel immer noch verbreitete Prinzip „Treu und Glauben“ – die Bestellung gegen Rechnung.
Nach Angaben des Bundesverbandes des Deutschen Versandhandels (bhv) werden rund 61 Prozent der Käufe per Überweisung und 17 Prozent per Bankeinzug bezahlt. Allerdings gehören Zahlungsstörungen zum Geschäftsalltag. Immer häufiger müssen kaufmännische Mahnverfahren eingeleitet und Inkassobüros beauftragt werden. Mit
138.000 Privatinsolvenzen rechnet die Creditreform in diesem Jahr, sechs Millionen Deutsche gelten als überschuldet.
Die Anonymität der via Internet oder Telefon „gepflegten“ Kundenbeziehung, begünstigt chronische Zahlungsverweigerer. Zudem sinkt die Hemmschwelle für Betrügereien; teilweise werden beispielsweise die Liefer- und Wohnadressen manipuliert, um den automatisierten Scoringsystemen ein Schnippchen zu schlagen. Betroffen sind nicht nur Versandhäuser und Onlineshops, sondern auch Verlage, Versorgungs-, Telekommunikations- und Versicherungsanbieter. Viele Umsätze lösen sich auf den virtuellen Marktplätzen sozusagen in Luft auf. Denn oft werden die offenen Forderungen nicht konsequent verfolgt und schließlich abgeschrieben. Das ist vor allem bei kleineren Beträgen der Fall.

Säumige Kunden

Der durchschnittliche Bestellwert liegt laut bvh zwar bei 346 Euro. Bei Computer- und Telekommunikationsprodukten addieren sich 60 Prozent der Warenkörbe jedoch auf nur 20 bis 100 Euro. Bei Sportartikeln sind es rund 60 Euro. Mit noch kleineren Bestellwerten arbeiten Onlineapotheken, Bücher- oder Zeitschriftenvertriebe.
Allein für den Aufwand von schriftlichen Mahnungen und Telefonanrufe bei säumigen Kunden entstehen Personalkosten zwischen 80 und 120 Euro pro Fall. Ein Inkassounternehmen berechnet für einen Forderungsbetrag von bis zu 300 Euro laut Gebührentabelle nur rund 50 Euro. Allerdings kommen noch die Anwalts- und Gerichtsgebühren bei der Titulierung sowie bei jedem – auch ergebnislosen – Vollstreckungsversuch hinzu. Schnell gerät die Forderungsverfolgung unter die Rentabilitätsschwelle.

Faule Forderungen

Als Lösung kommt eine bislang wenig bekanntes Instrument in Frage: ein Verkauf der zahlungsgestörten Rechnungen. Anders als beim klassischen Factoring, bei dem ein langfristiger Vertrag über das gesamte Rechnungsportfolio geschlossen und in aller Regel ein Umsatzvolumen von nicht unter einer Million Euro voraussetzt wird, steht nach dem Motto „Nur die Schlechten ins Töpfchen“ lediglich das kritische Teilportfolio zur Disposition. Das Procedere ist einfach: Das Unternehmen liefert die Vertragsdaten der zum Verkauf vorgesehenen Forderungen und erhält ein Kaufangebot. Entsprechend der Bonitäten betragen die Abschläge vom nominalen Rechnungswert zwischen 30 und 70 Prozent.